{"id":463,"date":"2022-11-04T09:58:43","date_gmt":"2022-11-04T09:58:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\/?page_id=463"},"modified":"2022-12-07T18:36:25","modified_gmt":"2022-12-07T18:36:25","slug":"general-terms-of-services","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\/en\/general-terms-of-services\/","title":{"rendered":"General Terms of Services"},"content":{"rendered":"<section\n  \n  data-component=\"block\"\n  data-name=\"b-text-center-column\"\n  class=\"h-pt-0 none h-pb-xl none\"\n>\n  <div class=\"container\">\n    <div class=\"row\">\n      <div class=\"col-12 col-md-10 col-lg-8 offset-md-1 offset-lg-2 js-inview\">\n        <div class='s-base h-inview h-inview--xl'>\n          <h1>General Terms of Services of the Schwarzwaldmilch-Group<\/h1>\n<p>(Stand: M\u00e4rz 2018)<\/p>\n<p>Terms of supply and services:\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-dairyingredients.de\/wp-content\/uploads\/sites\/7\/2022\/10\/Liefer-_und_Leistungsbedingungen_2018-07-27_Deutsch_rein.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF German<\/a><br \/>\nGeneral Terms and Conditions of Supply:\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-dairyingredients.de\/wp-content\/uploads\/sites\/7\/2022\/10\/Liefer-_und_Leistungsbedingungen_2018-07-27_Englisch_rein.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF English<\/a><\/p>\n<p>Terms and Conditions of Purchase:\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-dairyingredients.de\/wp-content\/uploads\/sites\/7\/2022\/10\/Einkaufsbedingungen_2018-07-27_Deutsch_rein.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF German<\/a><br \/>\nGeneral Terms and Conditions of Purchase:\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-dairyingredients.de\/wp-content\/uploads\/sites\/7\/2022\/10\/Einkaufsbedingungen_2018-07-27_Englisch_rein.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF English<\/a><\/p>\n<h5><strong>Allgemeines, Geltungsbereich<\/strong><\/h5>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen von Unternehmen der Schwarzwaldmilch Gruppe (nachfolgend: \u201eLieferant\u201c) mit Unternehmen (\u00a7 14 BGB), juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlichrechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend: \u201eBesteller\u201c).<\/li>\n<li>Abweichende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Lieferant ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Angebot und Vertragsabschluss<\/h5>\n<ol>\n<li>Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Lieferant kann dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen nach seinem Zugang bei ihm annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Gegen\u00fcber den Angaben des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Produktbezeichnungen) sowie dessen Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) beh\u00e4lt sich der Lieferant \u00c4nderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich ge\u00e4ndert oder seine Qualit\u00e4t verbessert wird und die \u00c4nderungen oder Abweichungen f\u00fcr den Besteller zumutbar sind.<\/li>\n<li>Der Lieferant beh\u00e4lt sich Eigentum und Urheberrecht an allen Unterlagen vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder f\u00fcr Werbezwecke verwendet werden und sind auf Verlangen zur\u00fcckzugeben. Unterlagen d\u00fcrfen nur im Rahmen des Vertrages verwendet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Preise und Zahlung<\/h5>\n<ol>\n<li>Wenn nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Werk zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuz\u00fcglich Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Lieferant nicht zur\u00fcck, sie werden Eigentum des Bestellers.<\/li>\n<li>Sind Gegenstand des Vertrages Waren in Mehrwegverpackungen,ist das Mehrwegpfand ebenfalls nicht im Preis enthalten, sondern wird zus\u00e4tzlich berechnet. Der Besteller ist verpflichtet, Mehrwegverpackungen nach Ma\u00dfgabe und auf Anforderung durch den Lieferanten zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Vom Lieferanten \u00fcberlassene Transporthilfsmittel (z.B. Rollcontainer, Paletten) bleiben im Eigentum des Lieferanten. Sie sind vom Besteller nach Gebrauch nach Ma\u00dfgabe und auf Anforderung durch den Lieferanten herauszugeben. Falls die R\u00fcckgabe unterbleibt beh\u00e4lt sich der Lieferant vor, dem Kunden die Wiederbeschaffungskosten \u2013 abz\u00fcglich eines etwa gezahlten Pfandes \u2013 in Rechnung zu stellen.<\/li>\n<li>Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Lieferanten zugrunde liegen und die Lieferung aufgrund Vereinbarung oder wegen vom Lieferanten nicht zu vertretender Umst\u00e4nde erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Lieferanten.<\/li>\n<li>Die Verg\u00fctung ist ohne jeden Abzug bei Lieferung bzw. Abnahme f\u00e4llig. Der Besteller kommt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, 14 Kalendertage nach Lieferung und Rechnungsstellung in Verzug. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Lieferanten. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Der Lieferant ist unabh\u00e4ngig von sonstigen Ersatzanspr\u00fcchen berechtigt, bei Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden, die er nicht zu vertreten hat, bis zur Bewirkung der r\u00fcckst\u00e4ndigen Zahlungen eigene vertragliche Verpflichtungen aufzuschieben.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder mit den Anspr\u00fcchen des Lieferanten im Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis stehen.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Lieferanten durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis<\/li>\n<li>(einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Lieferung und Verzug<\/h5>\n<ol>\n<li>Die Lieferung erfolgt ab Lager des Lieferanten (EWX Freiburg\/Offenburg, Incoterms 2010), wo auch der Erf\u00fcllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Lieferant berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/li>\n<li>Die vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung werden ausdr\u00fccklich verbindliche Fristen genannt. Liefertermine benennen den voraussichtlichen Termin der Warenbereitstellung beim Lieferanten. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt, in dem die Kaufsache das Lager des Lieferanten verl\u00e4sst oder zu dem der Lieferant dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt hat.<\/li>\n<li>Zu Teillieferungen ist der Lieferant nur berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t der Lieferant mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird dem Lieferanten eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Lieferanten auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziff. 7 dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Bei Lieferungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Bestellers sp\u00e4ter als zu den vereinbarten Lieferterminen vorgenommen werden sollen, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht durchgef\u00fchrt worden w\u00e4re. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller die Lieferung zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht abnimmt. Die Kosten f\u00fcr die eventuell notwendige Einlagerung der Ware sowie sonstige, durch die Verz\u00f6gerung entstandene Kosten werden dem Besteller belastet.<\/li>\n<li>Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks,rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Lieferant die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Lieferant zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Lieferanten vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Gefahr\u00fcbergang<\/h5>\n<p>Die Gefahr geht sp\u00e4testens auf den Besteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen (z.B. Versand) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller \u00fcber, an dem der Lieferant versandbereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat.<\/p>\n<h5>Eigentumsvorbehalt<\/h5>\n<ol>\n<li>Vom Lieferanten gelieferte Waren verbleiben in dessen Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen des Lieferanten aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigef\u00fchrt hat (Kontokorrentvorbehalt).<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgf\u00e4ltig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wassersch\u00e4den, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverz\u00fcglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist dem Lieferanten die Versicherungspolice zur Einsicht zu \u00fcbermitteln. Der Besteller tritt<\/li>\n<li>dem Lieferanten im Voraus s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird vom Lieferanten angenommen. Hat der Besteller den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so ist der Lieferant berechtigt aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.<\/li>\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen der Vorbehaltsware sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund<\/li>\n<li>(insbesondere Eigentums\u00fcbergang auf den Endkunden, Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Lieferanten ab. Die Abtretung wird von dem Lieferanten angenommen. Der Lieferant erm\u00e4chtigt den Besteller widerruflich, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verh\u00e4lt \u2013 insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist \u2013, kann der Lieferant von ihm verlangen, die Abtretung offenzulegen und ihm die f\u00fcr die Einziehung der Forderung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu \u00fcbergeben.<\/li>\n<li>Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug, ist der Lieferant auch ohne Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertragzur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus zu verlangen. Der Lieferant ist nach Herausgabe der Ware zu deren Verwertung befugt. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller f\u00fcr den Lieferanten vor, ohne dass dem Lieferanten daraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Lieferanten nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, verbunden, untrennbar vermischt oder vermengt, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Der Lieferant erwirbt dadurch einen Miteigentumsanteil im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller dem Lieferanten das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Wertes der vom Lieferanten gelieferten Ware \u00a0(Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Der Besteller verwahrt die neue Sache hinsichtlich des Miteigentumsanteils des Lieferanten unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen<\/li>\n<li>Sache weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die gem\u00e4\u00df Ziffer 6.4 vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Fakturenwertes der<\/li>\n<li>Vorbehaltsware.<\/li>\n<li>\u00dcbersteigt der Wert der dem Lieferanten nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten dessen Anspr\u00fcche um mehr als 10 %, ist der Lieferant hinsichtlich des \u00fcbersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Lieferanten.<\/li>\n<li>L\u00e4sst das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschr\u00e4nkter Form zu, kann sich der Lieferant andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Ma\u00dfnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte<\/li>\n<li>mitzuwirken.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Beistellung durch den Besteller<\/h5>\n<ol>\n<li>Der Besteller stellt sicher, dass von ihm beigestellte Produkte, Zutaten, Halbfertigfabrikate, Bedarfsgegenst\u00e4nde und Deklarationen einwandfrei, unbeschr\u00e4nkt geeignet, verwendbar und einsetzbar sind, dem Verwendungszweck, dem aktuellen Stand der Technik sowie den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere den einschl\u00e4gigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und produktspezifischen Anforderungen der Lebensmittelindustrie, den Vorschriften und Richtlinien von Beh\u00f6rden, Berufsgenossenschaften und Fachverb\u00e4nden entsprechen; beigestellte Zutaten, Produkte Halbfertigfabrikate, Bedarfsgegenst\u00e4nde m\u00fcssen vorbehaltlos verkehrsf\u00e4hig und gesundheitlich unbedenklich sein. Der Besteller wird dies durch Vorlage geeigneter Zertifikate von akkreditierten Laboren vor Produktionsbeginn und im \u00dcbrigen jederzeit im Verlauf der Produktion auf Anforderung durch den Lieferanten nachweisen.<\/li>\n<li>Der Lieferant hat die Tauglichkeit und Normkonformit\u00e4t vom Besteller beigestellter Bedarfsgegenst\u00e4nde, Produkte und Fertigungsanweisungennicht zu untersuchen. Der Besteller h\u00e4lt den Lieferanten von Anspr\u00fcchen Dritter, die sich aus deren Fehlen ergeben vollumf\u00e4nglich frei. Soweit der Lieferant den Besteller auf offentichtliche Fehler hinweist, erfordert die weitere Auftragsbearbeitung eine Kl\u00e4rung durch den Besteller. Der Besteller tr\u00e4gt die Kosten der Verz\u00f6gerung.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Schadensersatz und Haftungsbegrenzung<\/h5>\n<ol>\n<li>Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr die einfach fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erf\u00fcllung dem Vertrag das Gepr\u00e4ge gibt und seine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht.<\/li>\n<li>Soweit dem Lieferanten kein vors\u00e4tzliches Verhalten zur Last f\u00e4llt, haftet dieser nur f\u00fcr den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.<\/li>\n<li>Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Bei \u00dcbernahme einer Garantie haftet der Lieferant nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche nach den vorstehenden Ziff. 8.1 \u2013 8.3 verj\u00e4hren innerhalb der gesetzlichen Fristen.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Gew\u00e4hrleistung<\/h5>\n<ol>\n<li>Die Frist, innerhalb der M\u00e4ngel nach \u00a7 377 HGB ger\u00fcgt werden m\u00fcssen, betr\u00e4gt drei (3) Werktage ab Warenempfang bei offenen M\u00e4ngeln und drei (3) Werktage ab Entdeckung bei versteckten M\u00e4ngeln.<\/li>\n<li>Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten als mangelhaft, so ist der Lieferant verpflichtet, die M\u00e4ngel nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Besteller dem Lieferanten die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriftenzur\u00fcckzugeben. Die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tr\u00e4gt der Lieferant; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/li>\n<li>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ein R\u00fccktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 7 verlangen. Weitergehende M\u00e4ngelanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt \u2013 au\u00dfer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 7.4 \u2013 zw\u00f6lf (12) Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Ausk\u00fcnfte und technische Beratung<\/h5>\n<p>Die Ausk\u00fcnfte und Empfehlungen des Lieferanten erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, der Lieferant hat sich ausdr\u00fccklich und schriftlich zur Erteilung von Ausk\u00fcnften und Empfehlungen verpflichtet. Ob ein Produkt auch f\u00fcr die speziellen Anwendungsf\u00e4lle des Bestellers geeignet ist, hat der Besteller in eigenen Testreihen zu untersuchen. Ausk\u00fcnfte und Informationen des Lieferanten stellen keine Beschaffenheitszusage f\u00fcr dessen Produkte dar.<\/p>\n<h5>R\u00fcckverfolgbarkeit<\/h5>\n<ol>\n<li>Soweit der Lieferant gesetzlichen Bestimmungen an die R\u00fcckverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Waren unterliegt und zu diesem Zweck Angaben zu Umfang, Menge, Los-Angaben, Chargennummern oder \u00e4hnliche Kennzeichnungen auf den Produkten oder deren Umverpackung angebracht hat, sind diese Kennzeichnungen nicht zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n<li>Der Besteller wird die ihm obliegenden R\u00fcckverfolgbarkeitspflichten l\u00fcckenlos einhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>Rechtsstand, Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/h5>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen des Lieferanten und des Bestellers ist der Sitz des Lieferanten, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erf\u00fcllungsort ergibt.<\/li>\n<li>Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts.<\/li>\n<li>Als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand wird der Sitz des Lieferanten vereinbart. Der Lieferant ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, Anspr\u00fcche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.<\/li>\n<li>Die nach diesen Lieferbedingungen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen \u00fcbrigen Teilen f\u00fcr den Besteller verbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n\n        <\/div>\n      <\/div>\n    <\/div>\n  <\/div>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"brand":[],"class_list":["post-463","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v28.2 (Yoast SEO v28.2) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>General Terms of Services - Contract Manufacturing<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\/en\/general-terms-of-services\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"General Terms of Services\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\/en\/general-terms-of-services\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Contract Manufacturing\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2022-12-07T18:36:25+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\\\/en\\\/general-terms-of-services\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.schwarzwaldmilch-lohnherstellung.de\\\/en\\\/general-terms-of-services\\\/\",\"name\":\"General Terms of Services - 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